AfD NRW mit neuer Satzung – Klare Abgrenzung von radikalen Parteien

Am Sonntag, 15. November 2015, fand in Rommerskirchen der 11. Parteitag des Landesverbands NRW der Alternative für Deutschland statt. Schwerpunkt war, neben den Beratungen und Beschlussfassungen über eine überarbeitete Landessatzung und Geschäftsordnung, auch die die intensive Diskussion und schließlich die Verabschiedung eines umfassenden Kooperations-Verbots mit radikalen Parteien und Gruppierungen an allen, wirklich allen Rändern des politischen Spektrums. Zu den radikalen Organisationen, mit denen die AfD NRW eine Zusammenarbeit generell ablehnt, gehören damit u.a. die  „Pro-Parteien“ (die auch in den Medien fälschlicherweise eine Nähe zur Alternative für Deutschland behaupteten), die Parteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie die NPD und die Republikaner.

Die Pressemitteilung der AfD NRW teilt zudem Folgendes mit:

Der Landesverband der jungen Partei befindet sich wieder im Aufwind: Derzeit gehören 3.698 Mitglieder und Förderer zur AfD NRW; monatlich gehen rund 270 Anträge auf Neumitgliedschaft ein.

Wachstum bedeutet Entwicklung, auch und gerade hinsichtlich der Regelung der innerparteilichen Zusammenarbeit. Das wurde anhand der mehrstündigen Diskussion der neuen Landessatzung deutlich, in der sich die Delegierten unter anderem auf präzisere Definitionen der Zuständigkeiten der Parteigliederungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene sowie die entsprechenden Wahl- und Antragsmodalitäten einigten.

Mit welchem Programm sich die AfD für ein wirtschaftlich und sozial solides, sicheres und freiheitliches Nordrhein-Westfalen einsetzt, soll im Rahmen einer umfangreichen Kommunikationskampagne ab 2016 mit den Bürgerinnen und Bürgern des Bundeslandes diskutiert werden.

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