Dürener Bündnis sammelt Steuergelder zum Kampf gegen die AfD

Von Konstantinos Andreopoulos, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat Düren

Die Alternative für Deutschland (AfD) ist eine „völkisch-nationalistische rechtsextreme Partei“ und ein „Sammelbecken für rechtsextreme und rassistische Strömungen“. So teilen es Karl Panitz und Gunter Derichs, Mitglieder des Sprecherkreises des Dürener Bündnisses gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt (BgR), in einem Interview im „Super Sonntag“ am 30.4.2017 mit. Soweit kann man es als eine, wenn auch kaum begründete, freie Meinungsäußerung stehen lassen (es werden als Begründung u.a. krude Äußerungen einer Person herangeführt, welche bereits aus der AfD ausgeschlossen wurde). Allerdings ist das BgR eben nicht irgendeine Organisation, sondern zählt auch den Kreis Düren, zehn Kommunen des Kreises (darunter die Stadt Düren) sowie einige steuerfinanzierte Einrichtungen zu ihren Mitgliedern. Und damit sollte man vom BgR schon erwarten, sich bei ihren Meinungsäußerungen an gewisse demokratische Normen zu halten (siehe unten). Aber dann würden ja die Steuergelder nicht so reichlich fließen. Wie gut, dass es das Schreckgespenst AfD gibt …

Jüngster Coup: Dem BgR gelang die Einwerbung von 72.000 € vom Land NRW, zur „Entwicklung und Umsetzung präveniver Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt“. Damit dieses Geld fließt, muss das BgR jetzt nur noch 14.400 € (20% der Gesamt-Projektsumme) an Eigenmitteln aufbringen, es besteht jedoch kein Zweifel daran dass das BgR diese Summe bei Kreis und Stadt Düren erfolgreich zusammenkratzen wird. Wobei die Gelder offenbar nicht ausschließlich als 2jährige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für einen Geschichts- und Politikwissenschafts-Absolventen dienen sollen (was wir ihm gönnen). „Mit diesen 20% sollen in Stadt und Kreis Düren Maßnahmen zur Unterstützung der Ehrenamtlichen, wie z.B. Fortbildungen und Vernetzungstreffen organisiert und ehrenamtliche Aktivitäten, wie z.B. Zeitzeigenveranstaltungen Diskussionen mit Betroffenen in Bildungseinrichtungen, sowie die Mobilisierung von Großveranstaltungen, z.B. Anti-Nazidemonstrationen, organisiert und finanziert werden“, so ein Schreiben von Gunter Derichs, BgR, an den Integrationsrat der Stadt Düren von 15.3.2017, verbunden mit der Beantragung eines Zuschusses in Höhe von 2.500 €. Die AfD wird hier, wie auch im entsprechenden Artikel im „Super Sonntag“ am 30.4.2017 (in welchem die Geldeinwerbung bejubelt wird), zwar nicht explizit erwähnt, aber die Herren Derichs und Panitz lassen im direkt daneben stehenden Interview keinen Zweifel dran, wen sie für die führende rechtsextreme Kraft im Kreis Düren halten.

Um es klar zu sagen: Für die Einschätzung, welche Partei als rechtsextrem einzustufen ist, sind in Deutschland keine selbsternannten Bündnisse gegen Rechts zuständig, sondern die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz. Und die sehen offenbar bislang in der AfD keine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (in einigen Mitgliedern des Dürener BgR hingegen schon). Die Vergabe öffentlicher Mittel an eine Organisation, welche sich dem Kampf gegen die AfD verschrieben hat, muss somit als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gewertet werden.

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