Auswirkungen der Industrieanlage in Vlatten

Dies ist der dritte Artikel zur Industrieanlage in Vlatten (siehe auch: Link zum ersten und zweiten Artikel). In Vlatten sollen acht bestehende Windräder (bis zu 135 Meter hoch) durch fünf neue mit einer Höhe von 200 Metern ersetzt/repowert werden. Trotz des massiven Widerstands der Anwohner, verschiedener Bürgerinitiativen und der Ablehnung durch den Stadtrat Heimbach überging das Umweltamt des Kreises Düren (unter Missachtung unseres Grundgesetz Art. 28 Abs.2 GG) die Ablehnung und genehmigte das Repowering der umstrittenen Industrieanlage. In diesem Artikel werden insbesondere die Auswirkungen der Windräder auf die Anwohner thematisiert.

Zum einen müssen sich die Anwohner laut Gutachten auf eine Dauerbeschallung von min. 35-40 Dezibel in der Nacht (22-06 Uhr) einstellen, tagsüber wahrscheinlich deutlich mehr. Für Dorfgebiete in Deutschland gelten 60 Dezibel am Tag und 45 Dezibel in der Nacht als Obergrenze. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hingegen empfiehlt schon seit langem 45 Dezibel tagsüber als Richtwert festzulegen und nicht zu überschreiten: „Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden“. Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf.

Neben dem hörbaren Lärm kann auch der Infraschall zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führen. Das sind Schallwellen im Bereich 0 – 20 Hertz, die man zwar nicht hören kann, aber dennoch Auswirkungen auf Menschen und Tieren haben können. Man schätzt, dass ca. 30% der Bevölkerung für Infraschall empfänglich ist und unter folgenden Symptomen leiden kann: Schlaf- und Gleichgewichtsstörungen, Angstzustände, Kopfschmerzen und Depressionen. Während man im europäischen Ausland die gesundheitlichen Beschwerden der Anwohner ernstnimmt und insbesondere den Infraschall näher erforscht (siehe Dänemark), fand dieses Thema in Deutschland jahrelang keine Beachtung. Mehr noch: Der Infraschall wird in den DIN-Normen zur Regelung der Zulässigkeit der Anlagen überhaupt nicht erfasst. Auch hier besteht noch erheblicher Forschungs- und Handlungsbedarf.

Weiterhin stellt der vom Rotor und Turm erzeugte Schattenwurf eine große Belastung für die Anwohner dar, der insbesondere im Frühjahr und im Herbst das gesamte Dorf erfasst und für periodische Helligkeitsschwankungen sorgt (Diskoeffekt). Auch hier sieht der Gesetzgeber sehr großzügige Richtlinien vor: Maximal 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag. Dabei ergab eine umfangreiche Studie der Universität Kiel (Belästigung durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen), dass bereits 15 Stunden Schattenwurf pro Jahr zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann.

All diese negativen Faktoren beeinflussen natürlich auch den Immobilienwert. So hat die Studie ,,Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines“ des RWI-Leibniz Instituts für Wirtschaftsforschung herausgefunden, dass der Wertverlust von ländlichen Einfamilienhäusern im Abstand von einem Kilometer bis zu 7,1% betragen kann, bei älteren Häusern sogar bis zu 23%. Erst bei einer Entfernung von acht Kilometern haben die WKA keinen wertmindernden Einfluss mehr auf die Immobilien. Im vorliegenden Fall beträgt die Entfernung zwischen dem Dorf Vlatten und der Industrieanlage ca. 1,2 Kilometer, weshalb auch hier mit Wertverlusten zu rechnen ist.